Schutzkonzept

Schutzkonzept... der KiJu HennefWir fühlen uns nicht nur für Teilhabe und Chancengleichheit,
sondern auch für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich.
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Einleitung

Die Kinder- und Jugendstiftung Hennef (KiJu) unterstützt Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet Hennef, die aufgrund ihrer Lebensumstände benachteiligt sind. Neben der Förderung von Achtsamkeitsprojekten wie AUGEN AUF! die kleine Schule der Achtsamkeit engagiert sich die KiJu mit diversen Jugendprojekten und ehrenamtlichen Lesepaten in Kindertagesstätten und Schulen. Finanziell fördert die KiJu Projekte und Veranstaltungen anderer Institutionen oder Einrichtungen in Hennef, aber auch Privatpersonen, um deren Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

 

Als anerkannter Freier Träger der Jugendhilfe fühlen wir uns nicht nur für Teilhabe und Chancengleichheit, sondern auch für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich.

 

Die Arbeit der Kinder- und Jugendstiftung ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen. Wir wollen alle Kinder und Jugendliche schützen und sie vor seelischem Schaden, Gewalt und Missbrauch bewahren.

Wir missbilligen jede Form der Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch sexualisierte Gewalt, und setzen uns aktiv und präventiv für den Schutz des Kindeswohls ein.

 

Wir sind aufmerksam für jede Gefährdung des Kindeswohls und gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sexualisierte, physische und psychische Gewalt, Misshandlung, Verwahrlosung gegen/von Kindern und Jugendliche/n vor.

 

Mit diesem Konzept bekommen unsere ehrenamtlichen Lesepat:innen ein Handlungskonzept an die Hand, um ein aufmerksames Bewusstsein für (sexuelle) Gewalt zu schaffen und um kritischen Situationen adäquat zu begegnen. Klar formulierte Regeln und Abläufe sollen allen KiJu-Akteur:innen Sicherheit und Orientierung in ihrem jeweiligen Handlungsspielraum geben.

Grundhaltung, Kodex

 

In unseren Projekten…

 

  • begegnen wir den Kindern und Jugendlichen mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen,
  • achten wir ihre Rechte, ihre Unterschiedlichkeit und individuellen Bedürfnisse,
  • stärken wir ihre Persönlichkeit,
  • nehmen wir ihre Gefühle ernst,
  • respektieren und wahren wir ihre persönlichen Grenzen,
  • gehen wir achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um
  • sind wir offen für Kritik und nehmen sie als Möglichkeit wahr, die eigene Arbeit und Haltung zu reflektieren und zu verbessern.

Ansprechpartnerinnen

Für die Lesepat:innen steht Andrea Hoppen-Weiß, unsere Lesepaten-Projektleiterin, als erste Ansprechpartnerin zur Verfügung:

 

a.hoppen-weiss@kiju-hennef.de

Andrea Hoppen-Weiss

Für weitere Fragen und Anliegen zum Kinderschutz bitten wir, Maj Kockelmann als Projektkoordinatorin der Kinder- und Jugendstiftung Hennef zu kontaktieren.:

 

m.kockelmann@kiju-hennef.de
Mo-Fr 9:00 h – 12:00 h

Maj Kockelmann ist die Projektkoordinatorin der KiJu Hennef

Wie arbeiten wir bei der Einstellung neuer Lesepat:innen?

  • An erster Stelle steht für uns der Schutz vor jeglicher Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen.
  • Neue Lesepat:innen werden sorgfältig nach Qualifikation und Motivation ausgesucht.
  • Meldet eine Kita/Schule Interesse an, werden interessierte Ehrenamtliche von der Projektleitung kontaktiert.
  • In ein bis zwei intensiven Vorstellungsgesprächen tauschen sich Projektleitung und Bewerber:in über die Tätigkeit, die Erfahrungen, Erwartungen und Haltung zur angestrebten Tätigkeit aus. Das Schutzkonzept wird vorgestellt.
  • Die angehenden Lesepat:innen hospitieren in einer Lesestunde der Projektleitung.
  • Die Projektleitung gibt die Kontaktdaten der/des neuen Lesepat:in an die Kita/Schule. Kita/Schule und Lesepat:in lernen sich in einem Gespräch kennen und treffen gemeinsame Absprachen zur Lesepatenschaft.
  • Alle von der KiJu Hennef entsendeten Lesepat:innen und Achtsamkeitstrainer:innen legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
  • In jährlich zwei Terminen bietet die KiJu sowohl Raum für fachliche Fortbildungen (u.a. zum Thema Kinderschutz) als auch zum Erfahrungsaustausch untereinander an.
  • Die Lesepat:innen stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Projektleitung.
  • Die Projektleitung steht in Kontakt mit den kooperierenden Kita- und Schulleitungen.

Gefährdungs- und Potentialanalyse – Risiken – im Kontext Lesepaten

 

Nähe und Bindung sind wichtige Aspekte im Umgang mit Kindern. Sie sind die Grundlage für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Kindern und Lesepat:innen.

 

  • Während der Lesepatenschaften kommt es immer wieder zu körperlicher Nähe zwischen Lesepat:innen und Kindern, denn beim Vorlesen wollen die Kinder meist nah am Buch sein.
  • Fassen die Kinder Vertrauen zum/zur Lesepat:in, suchen sie dessen/deren Nähe (Stichwort: Kuscheln).
  • Oftmals halten sich die Lesepat:innen alleine mit den Kindern in einem Raum auf.

Intervention

Um den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, sind folgende Vorgehensweisen im Verdachtsfall empfohlen:

 

(Sexuelle) Gewalt ist kein Tabuthema. Über das Verhalten im Verdachtsfall muss bereits im Eingangsgespräch mit den Lesepat:innen gesprochen werden (Vorstellung des Schutzkonzepts, konkrete Situationen in der Lesepatenschaft, etc.).

 

Gleiches gilt für die Gesprächskultur zwischen Lesepat:innen und Pädagog:innen der Kita oder Schule. Schon zu Anfang des Einsatzes in der Einrichtung sollte geklärt werden, wer als Ansprechpartner*in für den/die Lesepat:in agiert (Kinderschutzbeauftragte:r).

 

Klare Absprachen mit der Kita/Schule unterstützen die Prävention von (sexueller) Gewalt. Beispiel hier ist die Klärung, ob und wann ein:e Lesepat:in alleine mit den Kindern sein kann oder darf.

 

Sollte den Lesepat:innen auffallen, dass ein Kind in seinem Verhalten stark verändert reagiert oder durch entsprechende Kommentare oder Verhaltensweisen der Eindruck entsteht, dass ein Kind Gewalt ausgesetzt war oder ist, sprechen sie zunächst mit den Pädagog:innen und der Einrichtungsleitung. Die Klärung liegt dann in deren Händen.

 

Im Falle eines Verdachts gegenüber eine:r Pädagog:in der Kita/Schule wendet sich der/die Lesepat:in an die zuständige Projektleitung der Stiftung. Diese sucht dann das gemeinsame Gespräch mit dem/der Lesepat:in und der Kita- bzw. Schulleitung. Reicht das nicht aus, wird der Träger der Einrichtung (Kinderschutz) eingeschaltet.

Sollte der Eindruck bestehen, dass die Ursachen in der Kita/Schule selbst liegen, sprechen die Lesepat:innen zunächst Andrea Hoppen-Weiß an, die die Projektkoordinatorin der KiJu informiert, und gemeinsam besprechen sie das weitere Vorgehen. Bei schwerwiegendem Verdacht, der auf dieser Ebene nicht geklärt werden kann, wird der gesamte Vorstand der Kinder- und Jugendstiftung informiert. Gegebenenfalls wird das Jugendamt eingeschaltet.

 

Wird gegenüber dem/der Lesepat:in ein Verdacht auf (sexuelle) Gewalt ausgesprochen, wendet sich der/die Betroffene an die jeweilige Projektleitung. Diese schaltet dann den Vorstand der Kinder- und Jugendstiftung Hennef ein, der die weiteren Schritte veranlassen wird (Schaubild „Vorgehen in einem Verdachtsfall“).

 

Sollte ein Kind den oder die Lesepat:in durch sein Verhalten (z. B. komplettes ausziehen) in eine Situation bringen, die den Verdacht auf Missbrauch durch den oder die Lesepat:in nach sich ziehen könnte, muss das Vorlesen umgehend unterbrochen und Pädagog:innen der Einrichtung dazu gerufen werden.
Es geht ausdrücklich nicht um die Aufforderung zum Denunzieren, sondern den sensiblen Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern, für deren Schutz wir alle verantwortlich sind.

 

Wichtig ist in jedem Fall die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu jedem Zeitpunkt.

Vorgehen in einem Verdachtsfall

(Quelle: Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt im Ehrenamtsbereich 8 © Universitätsklinikum Ulm, 2023 | engagement-schutzkonzepte.elearning-kinderschutz.de)
(Quelle: Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt im Ehrenamtsbereich 8 © Universitätsklinikum Ulm, 2023 | engagement-schutzkonzepte.elearning-kinderschutz.de)

Beschwerdemanagement

 

Sollten Lesepat:innen Grund zur Beschwerde über Andrea Hoppen-Weiß haben, wenden sie sich an Maj Kockelmann.

Weitere Ansprechpartner:innen / Beratungsstellen

… in Hennef und dem Rhein-Sieg Kreis:

 

Familienberatungsstelle der Stadt Hennef

 

InsoFa:
Irene Mesmer, Zoe Linnek, Julia Petzold
Telefon: 02242 888-518
E-mail: familienberatung@hennef.de
Humperdinckstr. 26
53773 Hennef
Mo-Fr: 08:30 – 12:30 Uhr
Do: 14:00 – 16:00 Uhr

 

 

Kinderschutzbeauftragte der Stadt Hennef

 

Bianca Wäbs
Telefon: 02242 888-456
E-Mail: bianca.waebs@hennef.de
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Postfach 1562

 

 

Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
(Rhein-Sieg-Kreis)

 

Sarah Kreye, Hans-Dieter Schäfer, Leonie Wichelmann, Carola Wittmann
Telefon: 02241-133050
E-Mail: fsg@rhein-sieg-kreis.de